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Unser Service


Wer wann und wie verpflichtet ist, zu räumen und zu streuen, ist in der vom Gemeinderat im Oktober 1989 erlassenen “Reutlinger Satzung über die Verpflichtung der Strassenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege” geregelt.

Mit www.RT-Winterdienst.de gehören rutschige Bürgersteige und vereiste Einfahrten der Vergangenheit an. Mit uns kommen Sie sicher durch den Winter. Der Winterdienst der Firma Dirk Maier - Gebäude- und Servicedienstleistungen - bietet individuellen Service und ist über den ganzen Winter für Sie in Bereitschaft.

Informieren Sie sich unverbindlich und fragen Sie nach einer persönliche Beratung, wir gehen gerne auf individuelle Wünsche unserer Kunden ein.

www.RT-Winterdienst.de bietet zusätzliche Informationen zum Thema Recht, Statistik und Salz kaufen frei Haus.

 

     
 
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